Über uns

Mens sana in corpore sano – „In einem gesunden Körper steckt auch ein gesunder Geist“

Folgende zertifizierte und anerkannte Gruppen
bieten wir für Sie an:

Rehasportgruppe anerkannt und zertifiziert

Was ist Rehabilitationssport im Allgemeinen?

Rehabilitationssport wirkt mit den Mitteln des Sportes ganzheitlich auf Menschen mit oder mit drohender Behinderung ein. Er ist auf Art und Schwere auf den körperlichen Allgemeinzustand der Betroffenen abgestimmt. Als Leistungserbringer dürfen nur Vereine auftreten, die dem Landessportbund Hessen ( LsbH ) angehören und deren Angebote zertifiziert und anerkannt sind. Die Qualität wird durch die betreuenden Ärzte und die qualifizierten Übungsleiterinnen und Übungsleiter sichergestellt.
Leitfaden des Landessportbundes

 

Besondere Merkmale und Ziele:

  • Ganzheitlicher Ansatz
  • Förderung des physischen und psychischen Wohlbefindens
  • Ausdauer verbessern und Kraft stärken
  • Koordination und Flexibilität verbessern
  • Selbstbewusstsein stärken
  • Hilfe zur Selbsthilfe
  • Förderung der Eigenverantwortlichkeit
  • Dauerhafte Eingliederung in die Gesellschaft
  • Dauerhafte Eingliederung in das Arbeitsleben

Sprechen Sie uns an, wir sind gerne für Sie da!

Ansprechpartner und Abteilungsleitung


Eberhard Göbel
E-Mail
Rainer Hennings
Reiner Hennings

Unsere Übungsleiterinnen und Übungsleiter

Janin Battermann
Janin Battermann
E-Mail
Andrea Drha
Andrea Drha
E-Mail
Claudia Göbel
Claudia Göbel
E-Mail

Eberhard Göbel
Eberhard Göbel
E-Mail
Franziska Hilk - TV Dillenburg
Franziska Hilk
E-Mail 

Anke Schneider
E-Mail

Was müssen Sie tun?

1. Formular anfordern
Den „Antrag auf Kostenübernahme für Rehabititationssport“( Antrag 56 , gemäß § 44SGB) erhalten Sie in unseren Übungsstunden und bei Ihrem Hausarzt

2. Arztbesuch
Sie gehen zu Ihrem Hausarzt, Orthopäden, Kardiologen oder zu einem anderen Arzt. Dieser untersucht Sie, stellt die Diagnose, füllt das Formular aus und verordnet z.B. 50 (Orthopädie) oder 90 (Herzsport) oder 120 (geistige Behinderung) oder 28 (Selbstbehauptung für Mädchen und Frauen) Übungsstunden. Der Arzt unterliegt keiner Beschränkung oder Budgetierung!

Mit dieser Verordnung gehen Sie zu Ihrer Krankenkasse und lassen sich den zutreffenden Rehabilitationssport genehmigen. Mit dieser genehmigten und von Ihnen unterschriebenen Verordnung kommen Sie nach telefonischer Anmeldung in die Übungsstunde und geben diese der Übungsleiterin oder dem Übungsleiter.
Siehe auch den „Beratungsleitfaden“ des Landessportbund Hessen e.V.

Eine Übersicht der Trainingszeiten finden Sie unter der Rubrik TRAININGSZEITEN/ORT !