Jahresbericht des Sportmanagers Christian Beschorner
11. Juni 2023
Sprechen Sie uns an, wir sind gerne für Sie da!
1. Formular anfordern
Den „Antrag auf Kostenübernahme für Rehabititationssport“( Antrag 56 , gemäß § 44SGB) erhalten Sie in unseren Übungsstunden und bei Ihrem Hausarzt
2. Arztbesuch
Sie gehen zu Ihrem Hausarzt, Orthopäden, Kardiologen oder zu einem anderen Arzt. Dieser untersucht Sie, stellt die Diagnose, füllt das Formular aus und verordnet z.B. 50 (Orthopädie) oder 90 (Herzsport) oder 120 (geistige Behinderung) oder 28 (Selbstbehauptung für Mädchen und Frauen) Übungsstunden. Der Arzt unterliegt keiner Beschränkung oder Budgetierung!
Mit dieser Verordnung gehen Sie zu Ihrer Krankenkasse und lassen sich den zutreffenden Rehabilitationssport genehmigen. Mit dieser genehmigten und von Ihnen unterschriebenen Verordnung kommen Sie nach telefonischer Anmeldung in die Übungsstunde und geben diese der Übungsleiterin oder dem Übungsleiter.
Siehe auch den „Beratungsleitfaden“ des Landessportbund Hessen e.V.
Eine Übersicht der Trainingszeiten finden Sie unter der Rubrik TRAININGSZEITEN/ORT !