Über uns

Mens sana in corpore sano – „In einem gesunden Körper steckt auch ein gesunder Geist“

Folgende zertifizierte und anerkannte Gruppen
bieten wir für Sie an:

Rehasportgruppe anerkannt und zertifiziert

Was ist Rehabilitationssport im Allgemeinen?

Rehabilitationssport ist ein gesetzlich (§ 44 SGB) garantierte Leistung für behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen hat ganzheitliche Wirkung. Er ist auf Art und Schwere des körperlichen Allgemein­zustandes der Betroffenen abgestimmt. Leistungs­erbringer dürfen nur Vereine sein, die dem Landessportbund Hessen (LsbH) und dem Hessischen Behinderten- und Rehabilitations­sportverband (HBRS) angehören und deren Angebote zertifiziert sind. Die Qualität wird durch qualifiziertes Personal (Ärzte, Notfallsanitäter, Übungsleitende) sichergestellt.
Leitfaden des Landessportbundes

Besondere Merkmale und Ziele:

  • Ganzheitlicher, auf den Körper abgestimmter, Ansatz
  • Förderung des physischen und psychischen Befindens
  • Ausdauer- und Kraftausdauer stärken
  • Koordination und Flexibilität verbessern
  • Selbstbewusstsein stärken
  • Dauerhafte Eingliederung in das Arbeits- und gesellschaftliche Leben

Bei Fragen stehen wir gerne zur Verfügung!

Abteilungsleitung

Eberhard Göbel
Abteilungsleitung
Janin Battermann
stellv. Abteilungsleitung

Übungsleitende

Janin Battermann
Andrea Drha
Claudia Göbel
Eberhard Göbel
Franziska Hilk
Anke Schneider

Was müssen Sie tun?

Antrag auf Kostenübernahme Rehabilitationssport (nicht Funktionstraining)
Diese erhalten Sie i.d.R. beim Hausarzt oder auf Wunsch über die Abteilungsleitung.

Arztbesuch
Haus- bzw. Fachärzte (z.B. Orthopädie, Kardiologie) stellen den Antrag auf Kostenübernahme (Formular 56) aus und verordnen je nach Diagnose die Teilnahme an der jeweiligen Übungsgruppe (z.B. Orthopädie, Herzsport) mit den dafür vorgesehenen Übungseinheiten (z.B. 50 Orthopädie oder 90 bzw. 45 Herzsport). Die Ärzte unterliegen keiner Beschränkung oder Budgetierung.

Mit dieser von Ihnen als Versicherte unterschriebenen Kostenübernahmeerklärung wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse und das Formular genehmigen zu lassen, damit nach erfolgter Teilnahme die Abrechnung erfolgen kann.
Wichtiger Hinweis: Einige Krankenkassen verzichten inzwischen auf die vorherige Genehmigung (z.B. AOK Hessen, Knappschaft oder zahlreiche Betriebskrankenkassen).
Die vollständige Liste ist auf der Homepage des HBRS unter Downloads einzusehen.

Mit der gültigen Kostenübernahmeerklärung (bei Genehmigungspflicht durch Vermerk der Krankenkassen; ohne Genehmigungspflicht nach Ausstellung durch den Arzt/die Ärztin) wenden Sie sich entweder telefonisch, per Mail oder durch den Besuch zu den Übungszeiten direkt an die Abteilungsleitung bzw. die Übungsleitenden (s. unter Kontakt Gesundheitssport/Reha). Nähere Informationen können auch dem Beratungsleitfaden des LsbH auf dessen Homepage entnommen werden.

Die Übersicht der Übungszeiten finden Sie unter der Rubrik Trainingszeiten/Ort.