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Übungen zur Stärkung des Selbstbewusstseins für Frauen und Mädchen mit oder ohne drohender Behinderung

stellen eine besondere Form des Rehabilitationssports dar, die als eigenständige Übungsveranstaltung angeboten und nach §44 SGB IX verordnet werden kann.

Das ist die Realität: Mädchen und Frauen mit drohender Behinderung erleben vielfältige Situationen der Diskriminierung und Stigmatisierung. Grenzverletzungen gegen sie sind Realität. Fremdbestimmung und Unkenntnis über Möglichkeiten des Selbstschutzes und der Selbstbehauptung verdeutlichen die Machtlosigkeit.

Übungen zur Stärkung des Selbstbewusstseins können die Fähigkeiten der Mädchen und Frauen mit oder mit drohender Behinderung aufbauen und stabilisieren. Dieses wird erreicht u.a. durch Übungen, in denen sie lernen, eigene Stärken und Fähigkeiten zu erkennen, „ Nein“ zu sagen und sich wehren zu können. Sie lernen somit das Recht auf Selbstbestimmung wahrzunehmen und Selbstbehauptung in einem geschützten Raum einer „festen“ Gruppe zu erfahren.