Badminton: erste Mannschaft landet Heim-Zweier
20. November 2024
Der Zutritt zu den Innenräumen von Sport- und Freizeitstätten ist nur mit „2G-plus“ möglich. In den Gebäuden besteht Maskenpflicht, die lediglich bei der unmittelbaren Sportausübung nicht gilt.
Definition und Zugangsregeln bei 2G-Plusauf Basis der Empfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI) sowie des Paul Ehrlich-Instituts (PEI):
Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren und Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztliches Attest nötig), gilt wie bisher, dass diese – auch wenn nicht geimpft/genesen – durch einen entsprechenden Testnachweis teilnehmen können (auch bei 2G+).
Ein entsprechender Testnachweis ist für Schüler weiterhin das sog. „Testheft-Schule“ mit den bekannten Vorgaben.Für Kinder unter 6 Jahren und für Kinder, die noch nicht eingeschult sind ist kein Negativnachweis erforderlich.
Weiterführende Infos zum Thema finden Sie auf der Website des Landessportbund Hessen unter folgendem Link