Seit dem 07.02.2022 gültige Coronavirus-Schutzverordnung

Der Zutritt zu den Innenräumen von Sport- und Freizeitstätten ist nur mit „2G-plus“ möglich. In den Gebäuden besteht Maskenpflicht, die lediglich bei der unmittelbaren Sportausübung nicht gilt.

Definition und Zugangsregeln bei 2G-Plusauf Basis der Empfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI) sowie des Paul Ehrlich-Instituts (PEI):

  • Doppelt geimpft und getestet
  • Genesen und getestet
  • Dreifach geimpft (geboostert)
  • Genesen und doppelt geimpft
  • Doppelt geimpft und genesen (Neu)
  • Geimpft, genesen, geimpft (Neu)
  • Frisch doppelt geimpft (max. 3 Monate, ab dem Tag der Zweitimpfung) (Neu)
  • Frisch genesen (max. 3 Monate, ab dem Tag des positiven PCR-Tests) (Neu)
  • Genesen + frisch einmal geimpft (max. 3 Monate, ab dem Tag der Impfung) (Neu)
  • Doppelt geimpfte oder genesene Schülerinnen und Schüler, mit Testheft

 

Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren und Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztliches Attest nötig), gilt wie bisher, dass diese – auch wenn nicht geimpft/genesen – durch einen entsprechenden Testnachweis teilnehmen können (auch bei 2G+).

Ein entsprechender Testnachweis ist für Schüler weiterhin das sog. „Testheft-Schule“ mit den bekannten Vorgaben.Für Kinder unter 6 Jahren und für Kinder, die noch nicht eingeschult sind ist kein Negativnachweis erforderlich.

Welche Regeln gelten ab dem 07. Februar 2022 für den Freizeit- und Amateursport in Hessen?

Weiterführende Infos zum Thema finden Sie auf der Website des Landessportbund Hessen unter folgendem Link